Im Alltag unterliegen die Zähne ständigen Angriffen durch Bakterien, Belägen aus Speisereste und Getränke, sowie Verfärbungen durch Tee, Kaffee, Rotwein oder auch Tabak. Sichtbare Hinweise zeigen sich im Laufe des Lebens durch bleibende Verfärbungen, die zwar in der Regel keine gesundheitliche Schäden hinterlassen, jedoch das ästhetische Empfinden deutlich stören können.
Besonders störend zeigen sich die gelben oder bräunlichen Verfärbungen beim Lachen und verleiten viele Menschen dazu entweder nur noch verhalten zu lachen oder sich auch verschämt die Hand vor den Mund zu halten. Ist das persönliche Verhalten bereits soweit fortgeschritten, kann ein Bleaching durch den Dentisten oder auch ein Homebleaching die Lösung für schöne und weiße Zähne sein.
Das Wort Bleaching entstammt dem englischen Sprachschatz und bedeutet in der Übersetzung Bleichen. Als eine Methode Zähne aufzuhellen, wurde diese Variante bereits Ende des 19. Jahrhunderts eingesetzt, dann allerdings lange Zeit vergessen und erst wieder in den 60er Jahren aus der Schatzkiste der ästhetischen Zahnpflege hervorgeholt.
Inzwischen gibt es mehrere Vorgehensweisen des Bleachings, das sich übrigens nicht nur bei Prominenten als ein beliebtes Mittel zum Erhalt schöner Zahnreihen erfreut, sondern auch immer mehr „Ottonormale" Menschen. Da die Methode des Bleaching mittlerweile relativ günstig geworden ist, bietet sich somit einer großen Masse von Menschen eine Möglichkeit wieder weiße Zähne zu erhalten.
Das Bleaching selbst kann in drei Variationen beim Zahnarzt durchgeführt werden lassen. Allen Methoden ist allerdings gemeinsam, dass sie zumeist Wasserstoffperoxyd als Bleichmittel enthalten. Dieses Mittel wird zum Beispiel auch zur Desinfektion oder als Haarbleichmittel beim Friseur benutzt, zeigt sich jedoch in der zahnärztlichen Anwendung als wesentlich verdünnter als beim Aufhellen der Haare.
Das Bleaching lässt sich entweder mithilfe einer Art Zahnschiene erreichen oder auch durch Sitzungen beim Zahnarzt. Die erste Form, bekannt als Homebleaching, beinhaltet eine maßangefertigte Kunststoffschiene, die mit dem Bleichmittel befüllt wird und die der Patient zwischen einer und acht Stunden tragen muss. Je nach Stärke der Verfärbungen, können bis zu sieben solcher „Termine" nötig werden bis das erwünschte Weiß zutage tritt.
Ein zweite Variante heißt „In-office-Bleaching" und wird direkt beim Dentisten durchgeführt. Nachdem das Zahnfleisch abgedeckt ist, wird das hochkonzentrierte Bleichmittel direkt auf den Zahn gebracht, wo es bis zu 30 Minuten lang einwirken muss. Oftmals wird als Verstärker noch eine bestimmte Lichtbestrahlung eingesetzt, die die Wirkung nochmals intensiviert.
Bei der Walking-Bleach-Technik handelt es sich nicht um das Bleichen auf der Zahnoberfläche, sondern vielmehr das innere Aufhellen eines abgestorbenen Zahns. Hierbei wird das Bleichmittel in den toten Zahn gefüllt, wo es einige Tage verbleibt und im Anschluss wieder entfernt wird.
Wird das Bleaching fachgerecht angewendet, zeigen sich keine schädlichen Auswirkungen auf die Zähne. Ein Umstand, der besonders auch dann gilt, wenn sich das Bleichmittel in einem niedrigen ph-Wert bewegt und das Zahnfleisch während der Behandlung ausreichend geschützt wird.
Da das Bleaching zu den kosmetischen Behandlungen zählt, ist eine Durchführung natürlich nicht zwingend notwendig, doch aus ästhetischen Gründen durchaus sinnvoll, besonders auch dann, wenn man sich nicht mehr traut frei zu lachen. Aufgrund der „Nebenwirkungen", wie etwa, dass Kronen oder Brücken damit nicht aufgehellt werden können und unter Umständen sehr sichtbar bleiben, empfiehlt es sich bei seinem Zahnarzt ausreichend informieren zu lassen. Aus dem soeben genannten Grund sind auch Bleaching-Methoden für Zuhause nicht für jede Person geeignet und sollte ebenfalls im Vorfeld durch ein Gespräch mit dem Dentisten besprochen werden.
Zu guter Letzt ein Hinweis auf die entstehenden Kosten. Diese bewegen sich je nach Aufwand ab etwa 200 Euro aufwärts und werden von den Krankenkassen nicht übernommen, da es sich lediglich um eine kosmetische Verschönerung der Zähne handelt und nicht um eine zwingend notwendige Zahnbehandlung.
Letzte Aktualisierung am 25.11.2021.