ATSRECHT sagt am 18.01.2013Sehr geehrte senveben,
bezieht sich Ihre Frage auf den Leistungsumfang der GKV? Dieser ist im 5. Sozialgesetzbuch (SGB V) geregelt. Oder möchten Sie wissen, wie die Ärzte und Krankenhäuser abrechnen? Die niedergelassenen Ärzte rechnen nicht direkt mit den Krankenkassen ab, sondern über die Kassenärztlichen Vereinigungen. Die Krankenhäuser rechnen direkt mit den Krankenkassen ab. Das Abrechnungssystem ist in beiden Fällen extrem kompliziert und kann im Rahmen eines solchen Forums nicht dargestellt werden.