Hallo,
Sie haben in einem anderen Beitrag folg. geschrieben:
"Auch die bloße Aushändigung eines Aufklärungsbogens reicht nicht. Dieser Bogen kann allenfalls dazu dienen, ein tatsächlich stattgefundenes Aufklärungsgespräch zu belegen. Wird die Aufklärungspflicht verletzt, haftet der Arzt für alle nachteiligen Folgen des Eingriffs, auch wenn er keinen Behandlungsfehler begangen hat. Der Nachweis einer ordnungsgemäßen Aufklärung ist vom Arzt zu führen."
Seit wann gibt es eigentlich strengere Regeln für Aufklärungsgespräche? War das schon immer so, oder ist das erst seit ein paar wenigen Jahren?
Wie lange müssen Patientenunterlagen eigentlich aufbewahrt werden, bzw. zur Einsicht freigegeben werden? Stimmt es , dass es bei ambulanten Eingriffen nur 10 Jahre sind, und bei den stationären viel länger?
Vielen Dank
Sie haben in einem anderen Beitrag folg. geschrieben:
"Auch die bloße Aushändigung eines Aufklärungsbogens reicht nicht. Dieser Bogen kann allenfalls dazu dienen, ein tatsächlich stattgefundenes Aufklärungsgespräch zu belegen. Wird die Aufklärungspflicht verletzt, haftet der Arzt für alle nachteiligen Folgen des Eingriffs, auch wenn er keinen Behandlungsfehler begangen hat. Der Nachweis einer ordnungsgemäßen Aufklärung ist vom Arzt zu führen."
Seit wann gibt es eigentlich strengere Regeln für Aufklärungsgespräche? War das schon immer so, oder ist das erst seit ein paar wenigen Jahren?
Wie lange müssen Patientenunterlagen eigentlich aufbewahrt werden, bzw. zur Einsicht freigegeben werden? Stimmt es , dass es bei ambulanten Eingriffen nur 10 Jahre sind, und bei den stationären viel länger?
Vielen Dank