Hallo,
ich befand mich 2009 in Hamburg in homöopatischer Behandlung um Neurodermitis zu behandeln. Unter anderem ließ der Arzt einen Allergietest (lgG-Untersuchung zum Nachweis von Nahrungsmittelallergien) machen dessen Kosten circa 400€ betrugen.
Ich bin in Bayern Beihilfeversichert (80% Beihilfe, 20% Private Krankenvers.), dies war dem Arzt bekannt.
Die Beihilfe weigert sich nun, die Kosten für diesen Allergietest zu übernehmen, da es "kein geeignetes Verfahren zur Abklärung von Nahrungsmittelallergien" sei, und nennt diverse Stellungnahmen von Allergie-, Immunologie- und Medizinverbänden.
So musste ich 400€ für eine im Ergebnis zudem noch wirkungslose Maßnahme selbst bezahlen.
Ist ein Arzt verpflichtet sich zu informieren ob seine Behandlungkosten von der Versicherung des Patienten erstattet werden?
Oder hätte ich mich in diesem Fall selbst informieren müssen (was ja bedeuten würde dass ich zukünftig vor jeder Behandlung und Maßnahme erst Auskunft einholen müsste)?
Sollte ersteres zutreffen würde ich versuchen die Kosten einzufordern.
Über eine hilfreiche Antwort würde ich mich sehr freuen!
ich befand mich 2009 in Hamburg in homöopatischer Behandlung um Neurodermitis zu behandeln. Unter anderem ließ der Arzt einen Allergietest (lgG-Untersuchung zum Nachweis von Nahrungsmittelallergien) machen dessen Kosten circa 400€ betrugen.
Ich bin in Bayern Beihilfeversichert (80% Beihilfe, 20% Private Krankenvers.), dies war dem Arzt bekannt.
Die Beihilfe weigert sich nun, die Kosten für diesen Allergietest zu übernehmen, da es "kein geeignetes Verfahren zur Abklärung von Nahrungsmittelallergien" sei, und nennt diverse Stellungnahmen von Allergie-, Immunologie- und Medizinverbänden.
So musste ich 400€ für eine im Ergebnis zudem noch wirkungslose Maßnahme selbst bezahlen.
Ist ein Arzt verpflichtet sich zu informieren ob seine Behandlungkosten von der Versicherung des Patienten erstattet werden?
Oder hätte ich mich in diesem Fall selbst informieren müssen (was ja bedeuten würde dass ich zukünftig vor jeder Behandlung und Maßnahme erst Auskunft einholen müsste)?
Sollte ersteres zutreffen würde ich versuchen die Kosten einzufordern.
Über eine hilfreiche Antwort würde ich mich sehr freuen!