ATSRECHT sagt am 10.05.2012Das Patientenrechtegesetz wird voraussichtlich Anfang 2013 in Kraft treten. Entgegen vollmundiger Ankündigungen enthält es aber nur wenige Neuerungen. Denn fast alles ist bereits heute geltendes "Richterrecht". Der Vorteil für die Patienten liegt in erster Linie darin, dass man dieses Richterrecht nun auch in Gesetzesform geordnet nachlesen kann.
Eine Beweislastumkehr zu Lasten des Arztes, wie von manchen gefordert, wird es somit nur in dem heute schon geltenden Umfang geben. Eine Umkehr der Beweislast tritt nur bei groben Behandlungsfehlern ein und hier auch nur in Bezug auf die Kausalität für den eingetretenen Schaden.
Aus meiner Sicht liegt das Hauptproblem für die Patienten auch nicht bei der Beweislast sondern beim Beweismaßstab. Denn der Patient muss die eindeutige Ursächlichkeit eines festgestellten Arztfehlers für den eingetretenen Schaden nachweisen. Dies ist häufig nicht möglich, sodass der Prozess auch dann verloren gehen kann, wenn ein Behandlungsfehler nachgewiesen wurde. Gerade weil in der Medizin der Nachweis zwischen Ursache und Wirkung aufgrund der Komplexität des menschlichen Körpers schwierig ist (ein Baumangel lässt sich viel leichter als Ursache eines Schadens ausmachen), wäre es sinnvoll und geboten gewesen, hier dem Patienten Erleichterungen zuzugestehen.