Ich habe eine private Krankenversicherung mit Krankentagegeldversicherung abgeschlossen. Obwohl ich nachweislich durch meinen Arzt krankgeschrieben wurde, weigert sich jetzt meine PKV, das Krankentagegeld zu zahlen. Dazu habe ich zwei Fragen:
1. Reicht das Attest "Arbeitsunfähig erkrankt" als Nachweis aus?
2. Was bedeutet es, wenn die Versicherung schreibt "Versicherungsfall ist die medizinisch notwendige Heilbehandlung (...)"? Ich gehe davon aus, dass der Versicherungsfall meine Erkrankung bzw. die daraus resultierende Arbeitsunfähigkeit ist.
Vielen Dank.
1. Reicht das Attest "Arbeitsunfähig erkrankt" als Nachweis aus?
2. Was bedeutet es, wenn die Versicherung schreibt "Versicherungsfall ist die medizinisch notwendige Heilbehandlung (...)"? Ich gehe davon aus, dass der Versicherungsfall meine Erkrankung bzw. die daraus resultierende Arbeitsunfähigkeit ist.
Vielen Dank.