Aus welcher gesetzlichen (oder immer zivilrechtliche?) Grundlage heraus zahlt die GKV bei ermächtigten Arzten, die Leistungen als Klinikärzte erbringen, die Forderungen, die eigentlich direkt gegenüber dem Arzt bestehen, an die Klinik, die diese wiederrum erst mit dem Arzt gesondert abrechnet?