Die Pflegeversicherung ist eine Versicherung, die finanzielle Leistungen zur Pflege von kranken und alten Personen abdeckt. In Deutschland ist sie ein Teil der Sozialversicherung und ist an die gesetzliche oder die private Krankenversicherung angegliedert. Eine Pflegebedürftigkeit liegt bei bestimmten Voraussetzungen vor. Sie ist in drei Pflegestufen unterteilt, die sich nach der benötigten Hilfe richten. Monatliche Zahlungen werden für die häusliche Pflege oder für eine Unterbringung in einem Pflegeheim bewilligt. Die Leistungen müssen im Bedarfsfall bei der Pflegeversicherung beantragt werden. Zu beachten ist, dass die Gelder nicht rückwirkend beantragt werden können.
Wie die Krankenversicherung, die Rentenversicherung, die Arbeitslosenversicherung und die Unfallversicherung ist in Deutschland auch die Pflegeversicherung ein Teil der Sozialversicherung. Die Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung. Menschen, die einer gesetzlichen Krankenversicherung angehören, sind automatisch auch in der Pflegeversicherung. Wer eine private Krankenversicherung abgeschlossen hat, muss bei derselben Gesellschaft auch eine Versicherung über Pflegeleistungen abschließen.
Die Pflegeversicherung dient dazu, pflegebedürftige Personen finanziell zu unterstützen. Eine angemessene häusliche (ambulante) Pflege muss im Bedarfsfall finanziell gewährleistet sein, ebenso wie eine stationäre Pflege im Heim. Des Weiteren werden Zahlungen für benötigte Hilfsmittel geleistet. Im Sinne der Solidarität bekommt jeder Mensch durch die Pflegeversicherung die Möglichkeit, angemessene Hilfe zu erhalten, wenn er durch Krankheit oder Alter pflegebedürftig werden sollte. Viele Senioren benötigen ab irgendeinem Zeitpunkt in ihrem Leben eine Pflege. Der Anteil der pflegebedürftigen Senioren an der jeweiligen Altersstufe nimmt mit der Anzahl der Lebensjahre zu.
Personen sind dann pflegebedürftig, wenn sie im Alltag bei wichtigen Maßnahmen wie der Aufnahme der Mahlzeiten oder der Körperpflege Hilfe benötigen. Hierbei kann das Ausmaß der benötigten Hilfe ganz verschieden sein. Um eine geeignete Unterteilung als Basis für die Pflegeversicherung festzulegen, wird die Hilfsbedürftigkeit nach drei Pflegestufen beurteilt. Die gezahlten Leistungen sind nach den Pflegestufen gestaffelt. Es gelten in Deutschland die folgenden Pflegestufen:
Bestehen leichtere Einschränkungen im Alltagsleben, so tritt die Pflegeversicherung normalerweise nicht in Kraft. Vielfach wird dieser Zustand auch „Pflegestufe 0" genannt.
Die Pflegeversicherung erbringt für den jeweiligen Bedarf angepasste Zahlungen. Die Pflegegelder werden gezahlt für eine häusliche Pflege durch Angehörige, ehrenamtliche Helfer oder einen professionellen Pflegedienst. Alternativ werden Geldmittel bereitgestellt für eine stationäre oder teilstationäre Pflege im Heim. Einen Zuschuss gibt es von der Pflegeversicherung darüber hinaus für erforderliche medizinische Hilfsmittel. Das betrifft beispielsweise Einweghandschuhe oder Bettschutzauflagen bei Inkontinenz (unkontrolliertem Harn- oder Stuhlabgang). Zuschüsse in bestimmter Höhe können des Weiteren für eine senioren- oder krankengerechte Wohnungseinrichtung gewährt werden, etwa für Haltegriffe oder einen Treppenlift.
Die Höhe der geleisteten Zahlungen für die Pflege richtet sich einerseits nach der Pflegestufe und fällt umso größer aus, je höher die Pflegestufe ist. Andererseits ist der Betrag der Geldzahlung abhängig davon, ob die Person privat gepflegt, durch einen professionellen Pflegedienst versorgt oder im Pflegeheim untergebracht wird. Die jeweiligen Aufwendungen muss die Pflegeversicherung gegebenenfalls auch vorläufig zuteilen, wenn eine dringende Notwendigkeit dafür besteht.
Die Gelder und Sachleistungen werden bei der Pflegeversicherung nur bewilligt, wenn vorher ein entsprechender Antrag gestellt wurde. Betroffene oder Angehörige müssen sich rechtzeitig um die Beantragung kümmern, denn die Pflegeversicherung zahlt nicht rückwirkend. Gleiches ist auch dann der Fall, wenn aus einer bereits bestehenden Pflegebedürftigkeit eine Hochstufung beantragt wird. Es kann sein, dass die Leistungen nur für einen bestimmten Zeitraum gewährt wurden. Für eine Verlängerung muss dann ebenfalls rechtzeitig ein neuer Antrag eingereicht werden. Soll jemand anders für den pflegebedürftigen Menschen einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung stellen, so muss dieser Person eine Vollmacht ausgestellt werden.
Bevor die Leistungen dann bewilligt werden können, wird der Zustand des Betroffenen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder dem Sozialmedizinischen Dienst (SMD) überprüft. Die Gutachter schauen nach dem Ausmaß der Pflegebedürftigkeit und teilen dem Betroffenen eine Pflegestufe zu. Die Begutachtung findet meist bei einem Besuch zu Hause statt, dessen Termin vorher ausgemacht wird. Je nach dem Umstand kann die Begutachtung im Pflegeheim oder im Krankenhaus geschehen. Gegen einen Entscheid können Rechtsmittel eingelegt werden, wenn Zweifel an der Zuteilung bestehen.
Letzte Aktualisierung am 03.12.2021.