Barrierefreies Leben bedeutet, dass alle Menschen Zugang zu Gebäuden, Einrichtungen und Medien haben, also auch Personen mit eingeschränkten Fähigkeiten der Fortbewegung. Dazu gehören neben Menschen mit Behinderung im jüngeren Alter auch viele Senioren. Barrierefreiheit wird in der Gesellschaft zunehmend wichtiger, da es immer mehr ältere Menschen gibt, die gebrechlich sind und auf Hilfsmittel der Fortbewegung angewiesen sind. Offensichtliche Maßnahmen zur barrierefreien Gestaltung sind Rollstuhlrampen und Aufzüge. Im übertragenen Sinne wird Barrierefreiheit auch für Medien wie das Internet angeführt.
Barrierefreiheit kommt denjenigen Menschen zugute, die sich nicht optimal fortbewegen können. Solche Menschen mit eingeschränkter Mobilität sind körperlich Behinderte sowie oft Senioren. Außerdem kann für Familien mit kleinen Kindern Barrierefreiheit bedeutsam sein.
Ältere Personen können durch Alterungsprozesse und Krankheiten an Mobilität verlieren. Sie sind dann oft auf Gehhilfen, auf den Rollstuhl oder auf andere Personen angewiesen. Hier gibt es mehrere Abstufungen. Viele alte Menschen können prinzipiell noch gut gehen, aber Hindernisse nicht mehr überwinden. Andere können sich nur noch im Rollstuhl fortbewegen und benötigen daher Rampen und Aufzüge. Da bei der gegenwärtigen Bevölkerungsentwicklung mit einer deutlichen Zunahme der älteren Menschen in den nächsten Jahrzehnten zu rechnen ist, wird auch das Problem der Barrieren bedeutsamer werden.
Barrierefreiheit kann verallgemeinert auch als behindertengerechtes Leben ausgelegt werden. Dann sind auch Menschen mit anderen Handicaps betroffen. Behindertengerechte Einrichtungen benötigen Personen mit geringer Sehschärfe beziehungsweise Blindheit oder mit geistigen Beeinträchtigungen.
Wohnräume und Zugänge von Häusern, in denen behinderte oder ältere Menschen leben, sollten möglichst barrierefrei sein. Ähnliches gilt auch für öffentliche Gebäude und Einrichtungen wie beispielsweise Arztpraxen, Behörden, Geschäfte, Bahnhöfe und Haltestellen, Sportstätten, kulturelle Veranstaltungsorte oder Ausstellungen.
Der Zugang zu Gebäuden und die Bewegung innerhalb von Häusern können für gehandicapte Personen Schwierigkeiten bereiten. Hier schaffen Maßnahmen zur Barrierefreiheit Abhilfe.
Es beginnt schon mit der Erreichbarkeit um das Gebäude herum. Die Wege und Bürgersteige sollten breit genug und nirgendwo eingeengt sein. Sie müssen eine gerade Oberfläche haben, damit sie mit dem Rollstuhl befahrbar sind. Die Wege müssen gewährleisten, dass ein barrierefreies Erreichen des Hauses von öffentlichen Wegen, öffentlichen Verkehrsmitteln und von Parkplätzen möglich ist. Damit der Zugang zu einem Haus auch für Rollstuhlfahrer ohne Hilfe gewährleistet ist, sollten Rampen vorhanden sein. Die Rollstuhlrampen dürfen nicht mehr als 6 Prozent Steigung aufweisen und, falls sie länger als 6 Meter sind, waagerechte Zwischenebenen besitzen. Bei Treppen muss an Geländer gedacht werden. Die Türen sollten so aufgehen, dass noch genug Platz vorhanden ist. Die Eingangstür muss mindestens 90 Zentimeter breit sowie 210 Zentimeter hoch sein. Die Klingel sollte, ebenso wie die Briefkästen, nicht zu hoch angebracht sein. Die Wohnungstür sollte einen Türspion in richtiger Höhe aufweisen.
Falls ein Keller vorhanden ist, sollte auch bei diesem an einen barrierefreien Zugang gedacht werden.
Für das Alltagsleben enorm wichtig ist die Barrierefreiheit innerhalb der Wohnung oder auch dem öffentlichen Gebäude. Eine Wohnung sollte nicht zu eng geschnitten sein. Die Bewegungsfläche zwischen den Möbeln muss angepasst werden, bei Rollstuhlfahrern muss genug Wendefläche vorhanden sein. Auch muss die Höhe der Schränke und Arbeitsflächen so angepasst werden, dass alles bequem erreicht werden kann. Der Rollstuhlfahrer sollte ein Stück unter die jeweiligen Flächen fahren können. Höhere Türschwellen und andere Hindernisse sollten sich nicht in der Wohnung befinden. Für Personen, die das Haus nur beschwerlich verlassen können, ist ein Balkon oder eine Terrasse auf einer Ebene mit den Wohnräumen sinnvoll.
Die Fenster sollten Griffe in einer geeigneten Höhe haben, die sich auch leicht bedienen lassen. Gegebenenfalls ist ein Gitter sinnvoll, um einen möglichen Sturz aus dem Fenster zu verhindern. Auch die Rollläden sollten einfach zu bedienen sein.
Auch für Bad und Toilette gilt, dass der Raum großzügig geschnitten sein sollte. Optimal ist es, wenn der Waschraum vom Schlafzimmer aus durch den Flur einfach zu erreichen ist. Badezimmer und Toilette sollten abzuschließen sein, aber in Notfällen von außen zu öffnen sein. Außerdem sollte die Tür zum Flur hin aufgehen.
Die Toilette sollte etwa 48 Zentimeter hoch sein, im Optimalfall sogar noch höhenverstellbar. An Toilette und Dusche müssen Haltegriffe installiert sein, um der gebrechlichen oder gehandicapten Person mehr Sicherheit zu verleihen. Für die Dusche ist eine barrierefreie Variante auf der Ebene des Fußbodens ideal, insbesondere für Rollstuhlfahrer. Ein Duschsitz zum Ausklappen kann sinnvoll sein. Für eine Badewanne besteht die Möglichkeit, einen Wannenlift anzubringen.
In mehrstöckigen Häusern ist es wichtig, dass höhere Etagen erreichbar sind. Daher muss das Treppenhaus Mindestanforderungen gerecht werden. Für eine wirkliche Barrierefreiheit sollte gegebenenfalls ein Aufzug installiert sein. Damit die Treppen auch von Patienten mit Gehproblemen genutzt werden können, sollten die Stufen nicht zu hoch sein. Ein Geländer sollte ohnehin eine Selbstverständlichkeit sein. Die Stufen müssen auch gesehen werden, also auffällig abgesetzt sein und gut beleuchtet sein.
Ein Aufzug ist meist vorhanden, wenn ein Wohngebäude über fünf Stockwerke (vom Außenniveau an) oder mehr verfügt. Hierzu gibt es unterschiedliche rechtliche Vorgaben, die in den einzelnen Bundesländern abweichen können. In vielen Einrichtungen, wie Krankenhäusern oder Häusern mit Arztpraxis, befindet sich bereits bei einer geringeren Anzahl Stockwerke ein Lift im Gebäude. Der Raum im Aufzug muss eine Grundfläche von wenigstens 1,10 Metern Breite und 1,40 Metern Länge aufweisen. In Krankenhäusern wird bei vielen Aufzügen entsprechend mehr Platz benötigt, um Krankenbetten transportieren zu können. Außerdem ist bei Fahrstühlen ein Spiegel an der Rückwand erforderlich.
Eine andere Möglichkeit, von Stockwerk zu Stockwerk zu kommen, bietet der Treppenlift. Dieser kann in ein Treppenhaus eingebaut werden, wenn kein Aufzug zur Verfügung steht und eine gebrechliche Person in einer oberen Etage wohnt. Auf dem eigentlichen Treppenlift kann eine Person wie auf einem Stuhl Platz nehmen und die Stufen automatisch nach oben transportiert werden. Es gibt auch einen Plattformlift, auf dem sich ein Rollstuhl mitsamt Benutzer befördern lassen kann.
Auch für ein eventuell genutztes Auto kann es wichtig sein, dass eine Barrierefreiheit besteht. Das gilt schon für den Standort des Autos. Ein geeigneter Parkplatz sollte sich in der Nähe des Hauses befinden. Auf dem Parkplatz sollte an den Seiten genügend Raum vorhanden sein. Gegebenenfalls ist der Parkplatz als Behinderten-Parkplatz zu reservieren.
Beim Auto selbst ist es mit einigen Hilfsmitteln möglich, dass es von gehandicapten Personen genutzt und auch selbst gefahren werden kann. Für viele Menschen mit Behinderung ist es heute möglich, mit speziellen Vorrichtungen und Umbauten ein Fahrzeug selbst zu steuern. Ältere Menschen sollten aber beachten, dass sie unter Umständen im Straßenverkehr eine besondere Gefährdung darstellen können, wenn das Seh- und Hörvermögen und die Reaktionsgeschwindigkeit nachgelassen haben.
Um bequem in ein Fahrzeug einsteigen zu können, eignen sich ausklappbare oder ausfahrbare Rampen. Auch kann ein Sitz mit einer Drehvorrichtung versehen sein, dass ein einfaches Umsteigen vom Rollstuhl in das Auto möglich ist.
Im Zuge der Verbreitung neuer Medien wird Barrierefreiheit auch im Zusammenhang mit dem Internet verwendet. Ein barrierefreies Internet bedeutet, dass die Inhalte auch von älteren Personen beziehungsweise Personen mit Behinderungen aufgenommen werden können. Das gilt beispielsweise für Menschen mit Sehbehinderung. Hier lassen sich Webseiten oft durch ein Programm laut vorlesen.
Probleme kann es durch Formate geben, die vom reinen Text abweichen. Sie stellen für bestimmte Nutzer Barrieren dar. Das können Bilder, bewegte Objekte oder auch die so genannten Captchas sein. Sie lassen sich von Blinden nicht erkennen und auch nicht auf andere Weise wiedergeben. In dem Zusammenhang ist der Begriff der Zugänglichkeit erwähnenswert. Das bedeutet, dass Internetseiten für möglichst viele Menschen ohne Probleme genutzt werden können.
Die Bedienung von Computern lässt sich für Benutzer mit bestimmten Einschränkungen ebenfalls verbessern. So gibt es spezielle Tastaturen und Bedienelemente. Neben der Navigation auf Internetseiten sollte auch die Eingabe in Felder einfach möglich sein.
Letzte Aktualisierung am 02.12.2021.