Häusliche Pflege ist die Betreuung von Personen, die sich nicht selbstständig versorgen können, in ihrem eigenen Haushalt. Als ambulante Pflege wird sie vor allem dann bezeichnet, wenn ein externer Pflegedienst die Betroffenen versorgt. In vielen Fällen geschieht aber eine Pflege durch Angehörige. Die häusliche Pflege kommt bei den meisten pflegebedürftigen Personen in Frage, da oft ein Leben im gewohnten Umfeld statt in einer Einrichtung wie einem Pflegeheim vorteilhaft ist. Voraussetzung für die häusliche Pflege ist eine ausreichende Ausstattung der Wohnung. Die Pflege beinhaltet, je nach der Schwere der Pflegebedürftigkeit, unter anderem die Körperpflege, die Unterstützung beim Essen und Trinken und medizinisch-pflegerische Maßnahmen.
Eine pflegerische Betreuung zu Hause ist für viele Senioren beziehungsweise kranke und behinderte Menschen sinnvoll. Sie sollte im Regelfall einer stationären Pflege (Altenheim, Pflegeheim) vorgezogen werden. Fehlende Möglichkeiten zu Hause oder eine Schwerstpflegebedürftigkeit können dennoch ein Leben im Heim notwendig machen. Das kann auch für schwere Verwirrtheit oder psychische und soziale Probleme wie etwa Vereinsamung gelten. Im Einzelfall muss abgewägt werden, ob die Voraussetzungen für eine häusliche Pflege vorhanden sind.
Als pflegebedürftig gelten Menschen, die bei den alltäglich notwendigen Vorgängen wie Körperpflege oder Nahrungsaufnahme Hilfe brauchen. Das Maß der Pflegebedürftigkeit kann sehr unterschiedlich sein.
Außerdem wird oft die so genannte Pflegestufe 0 erwähnt. Hier wird von der Person zwar eine gewisse Hilfe benötigt, die aber geringer ausfällt als bei Pflegestufe 1. Je nach der Einteilung in die Pflegestufen können von der Pflegeversicherung Leistungen gezahlt werden. Privat pflegende Personen haben sogar einen Rentenanspruch durch ihre Tätigkeit, wenn sie einen bestimmten Aufwand überschreitet.
Damit eine häusliche Pflege möglich ist, müssen die Räumlichkeiten einige Mindestvoraussetzungen erfüllen. Ab einem gewissen Grad der Hilfsbedürftigkeit sollten Angehörige oder Betreuungspersonen mit im Haus leben.
Viele pflegerische Maßnahmen können von Verwandten oder anderen nahestehenden Personen durchgeführt werden. Dies kann der Ehegatte oder Lebenspartner des Pflegebedürftigen sein, ein Kind oder aber auch ein naher Freund. Etwa zwei Drittel der Pflegebedürftigen werden von Angehörigen betreut.
Eine häusliche Pflege kann für die Angehörigen einen mehr oder weniger großen Aufwand bedeuten. Das hängt sehr davon ab, wie intensiv die Person gepflegt werden muss, ob sie in bestimmten Bereichen nur Unterstützung benötigt oder die jeweiligen Tätigkeiten gar nicht mehr ausführen kann. Neben der Pflege selbst müssen organisatorische, rechtliche und finanzielle Aspekte geregelt werden. Auch gehört der soziale Umgang mit dem Pflegebedürftigen zur häuslichen Versorgung durch Angehörige.
Tätigkeiten, die zur häuslichen Pflege gehören können, sind:
Die häusliche Versorgung kann für die Pflegenden eine erhebliche Belastung bedeuten, sowohl im körperlichen als auch im psychischen Sinne. Eine Inkontinenz (Unfähigkeit, Harn und Stuhl halten zu können) oder eine schwere Demenzerkrankung (Alzheimer-Erkrankung) der zu pflegenden Person sind Beispiele, bei denen die Betreuung an den Kräften zehren kann. Es können auch immer unvorhergesehene Situationen und eine Veränderung des Zustandes der zu pflegenden Person vorkommen. Nicht wenige pflegende Angehörige werden daher sogar selbst krank. Bedeutet die Pflege für den Angehörigen einen großen Stress, so kann ein ambulanter Pflegedienst zur Unterstützung sinnvoll sein.
Die ambulante Pflege kann teilweise oder vollständig von Pflegediensten übernommen werden. Sehr oft wird die Betreuung sowohl von Angehörigen als auch von Pflegedienstmitarbeitern durchgeführt. Es gibt private Pflegedienste und Pflegedienste (Sozialstationen) von kirchlichen oder gemeinnützigen Institutionen.
Viele Mitarbeiter der Pflegedienste sind ausgebildete Krankenpfleger. Sie können neben der Pflege an sich auch Tätigkeiten ausüben wie Verbandwechsel durchführen oder Medikamente verabreichen. Gewöhnliche Pflegeaktivitäten und Haushaltstätigkeiten können auch von weniger qualifiziertem Personal vorgenommen werden. Meist ist es besser, wenn nur wenige Pflegedienstmitarbeiter einen Patienten betreuen, anstatt dass jeden Tag ein neues Gesicht in der Wohnung des Pflegebedürftigen auftaucht. Der Pflegedienst sollte zudem 24 Stunden am Tag erreichbar sein.
Die zeitliche Staffelung der Betreuung durch den ambulanten Pflegedienst kann ganz unterschiedlich sein. Bei vielen Pflegebedürftigen ist nur ein Besuch am Tag notwendig, es kann aber auch eine Ganztagsbetreuung erforderlich sein. Die jeweils geleistete Pflege sowie mögliche besondere Vorkommnisse werden wie in einer Patientenakte dokumentiert.
Letzte Aktualisierung am 02.12.2021.