Bei der Notwendigkeit einer Dialyse muss sich der Patient auch mit Fragen abseits der eigentlichen Erkrankung und Behandlung beschäftigen. Wichtig zu wissen sind einige rechtliche und finanzielle Aspekte. Es handelt sich unter anderem um Fragestellungen, die die Krankenversicherung und Pflegeversicherung betreffen. Die notwendigen Maßnahmen im Rahmen der Dialyse werden von der Krankenkasse übernommen, abgesehen von bestimmten Zuzahlungen. Wer sich regelmäßig einer Dialyse unterziehen muss, bekommt normalerweise einen Grad der Behinderung von 100 Prozent zugesprochen.
Bei einer gesetzlichen Krankenversicherung gilt ein Patient mit Nierenversagen, welches zu einer Dialysepflicht führt, als chronisch krank. Das bedeutet, dass sich einige Abweichungen zu anderen Versicherten ergeben.
Die Dialyse an sich wird vollständig von der Krankenversicherung übernommen. Das gilt auch für Leistungen, die mit der Dialyse im Zusammenhang stehen. Sofern keine ganz speziellen Wünsche gestellt werden, muss der Patient nur noch bestimmte Zuzahlungen entrichten. Diese Zuzahlungen betreffen Dinge wie Medikamente, medizinische Hilfsmittel, Verbände, häusliche Pflege, Fahrten zum Dialysezentrum sowie stationäre Behandlungen im Krankenhaus. Die Praxisgebühr zählt ebenso zu den Zuzahlungen. Insgesamt dürfen die Zuzahlungen, da es sich definitionsgemäß um einen chronisch kranken Patienten handelt, im Jahr nicht mehr als ein Prozent des Brutto-Einkommens von Patient und Familie betragen. Ohne die Vergünstigung als chronisch kranker Patient beträgt die Obergrenze zwei Prozent des Einkommens. Jedes Jahr muss ein Antrag auf Ermäßigung der Zuzahlung erneut gestellt werden, sobald die Belastungsgrenze erreicht ist. Die erforderlichen Dokumente müssen der Krankenkasse vorgelegt werden.
Reisen dürfen selbstverständlich auch von Dialyse-Patienten angetreten werden. Innerhalb Deutschlands ist die Übernahme der Dialyse-Kosten an jedem möglichen Ort gewährleistet. Bei Auslandsreisen werden die Kosten in der Regel bis zu der Höhe getragen, die für eine Dialyse in Deutschland berechnet würde. Dialyse-Patienten, die auf der Warteliste für eine Nierentransplantation stehen, sollten aber bedenken, dass sie Tag und Nacht erreichbar sein müssen und in kurzer Zeit zum Krankenhaus gelangen müssen, an dem die Organverpflanzung stattfindet. Sie können sich jedoch, z. B. für Fernreisen, „beurlauben" lassen, so dass sie nach der Rückkehr weiterhin auf der Liste stehen. Es besteht auch die Möglichkeit, sich im Fall der Fälle von einer Organisation schnell zurückholen zu lassen.
Auch bei der privaten Krankenversicherung werden viele der Kosten, die die Dialyse betreffen, übernommen. Über Zusatzversicherungen können noch andere Leistungen übernommen werden, beispielsweise die Kosten einer Dialyse im Ausland. Im Einzelfall sollte sich der Patient direkt erkundigen, was die Krankenkasse zahlt und was nicht.
Menschen, die aufgrund eines Nierenversagens (Niereninsuffizienz) langfristig eine Dialyse vornehmen müssen, erhalten im Normalfall einen Grad der Behinderung von 100 Prozent. Damit sind sie schwerbehindert und können einen entsprechenden Behindertenausweis beantragen. Dialyse-Patienten bekommen dadurch finanzielle, arbeitsrechtliche und soziale Vorteile. Mögliche Beispiele sind Steuervergünstigungen, Wohngeld sowie auch Ermäßigungen beim Eintritt für verschiedene Veranstaltungen.
Einer Arbeit nachzugehen, kann für den Patienten in finanzieller, sozialer und psychologischer Hinsicht vorteilhaft sein. Der Arbeitsplatz und der Beruf müssen so gewählt sein, dass sie keine besondere zusätzliche Belastung für den Dialyse-Patienten darstellen. Eine zu starke körperliche Anstrengung und zu großer Stress müssen vermieden werden. Die Dialyse bedeutet für viele Patienten eine zeitliche Einschränkung, auch kann die Leistungsfähigkeit vermindert sein. Oftmals können sie nicht mehr in Vollzeit arbeiten oder auch gar nicht mehr ihrem Beruf nachgehen. Diese Patienten können daher eine Rente beziehungsweise eine finanzielle Unterstützung bekommen. Gegebenenfalls ist eine Umschulung sinnvoll. Es besteht auch ein verbesserter Schutz vor Kündigung der Arbeit.
Letzte Aktualisierung am 16.09.2021.