Standardisierte Untersuchungen und was Eltern tun können
Neben den wachsamen Augen der Eltern helfen die standardisierten Vorsorgeuntersuchungen für Kinder nach dem § 26 des Sozialgesetzbuches V, um festzustellen, ob sich ein Baby oder Kleinkind bis ins Vorschulalter richtig entwickelt und gesund ist.
Gesundheitsvorsorge bei Kindern
Zehn dieser standardisierten Untersuchungen überprüfen ab der Geburt bis ins Grundschulalter, ob sich bei dem kleinen Menschen in körperlicher, geistiger und später auch in sozialer Hinsicht alles im "grünen Bereich" bewegt. Denn nicht alle möglichen Erkrankungen oder Entwicklungsstörungen werden von den Eltern erkannt oder jeweils richtig eingeschätzt. Einiges ist harmlos und verwächst sich von alleine, anderes kann nur über ein frühzeitiges Eingreifen mit Erfolg behandelt werden. Dies gilt zum Beispiel für Fehlstellungen der Augen (Strabismus) oder des Hüftgelenks.
Die genannten Untersuchungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen in jedem Falle finanziert und im „Gelben Heft“ des Gemeinsamen Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen notiert.
Die erste Untersuchung erfolgt unmittelbar nach der Geburt, umfasst die Untersuchung auf angeborene Krankheiten wie Hör- oder Herzstörungen, eine Blutentnahme und eine Messung der Körperdaten des Kindes. Bis zehn Tage nach der Geburt werden Organe und Motorik sowie der Stoffwechsel überprüft. In der vierten bis sechsten Lebenswoche wird das Kind erneut vermessen und gewogen und die korrekte Stellung des Hüftgelenks untersucht. Ähnlich verfährt man im dritten oder vierten Lebensmonat. Auch erste Impfungen können nun verabreicht werden. Welche davon sinnvoll sind, besprechen die Eltern am besten ebenfalls mit dem Arzt.
Drei weitere Feststellungen des Gesundheits- und Entwicklungsstandes erfolgen im sechsten oder siebten Lebensmonat, gegen Ende des ersten Jahres und schließlich im Alter von zwei Jahren. Ab der dritten Untersuchung werden auch stets die Entwicklung von Hör- und Sehvermögen getestet. Wichtig sind ab den ersten Zähnen auch die frühzeitige Zahnpflege und der regelmäßige Kontrollgang zum Zahnarzt.
Mit etwa drei Jahren und dann nochmals mit fünf oder fünfeinhalb Jahren erfolgen zwei weitere Standarduntersuchungen der körperlichen und geistigen Entwicklung und eventuelle Auffälligkeiten, auch mit Blick auf die künftige Schulreife des Kindes.
Nicht im Vorsorgeprogramm der meisten gesetzlichen Krankenkassen sind zwei weitere Vorsorgeuntersuchungen für Kinder im Grundschulalter, die seit 2006 eingeführt wurden. Eine zusätzliche Maßnahme zur Vorsorge kann auch die Einlagerung von Stammzellen aus Nabelschnurblut etwa durch http://www.seracell.de/ sein.
Mit etwa sechs bis sieben Jahren wird das Kind nochmals auf eventuelle Entwicklungs- und Lernstörungen sowie auf ADHS untersucht. Um das altersentsprechende Verhalten und die richtige Entwicklung von Zähnen und Kiefer geht es in der U11 im Alter von acht bis neun Jahren.
Was Eltern selbst für eine optimale Entwicklung tun können: Für eine harmonische, liebevolle Umgebung, gesunde Ernährung, ausreichend frische Luft, Gelegenheit zum Spielen und Sozialkontakte sorgen.