Wohngruppen und Wohngemeinschaften für Pflegebedürftige
Von 2,3 Millionen Leistungsempfängern der gesetzlichen Pflegeversicherung werden über 1,5 Millionen zu Hause gepflegt, oft von Angehörigen in Zusammenarbeit mit einem ambulanten Pflegedienst. Dessen Hilfeleistungen werden jeweils zu einem festgelegten Preis berechnet. Die Pflegeversicherung springt entsprechend der von der Krankenkasse festgestellten Pflegestufe ein: Stufe Eins erhält etwa, wer täglich einmal und 90 Minuten pro Woche Hilfe bei der Körperpflege, bei der Essenszubereitung oder bei der Mobilität benötigt.
Intensivpflege - alte und neue Konzepte
Ein pauschales Pflegegeld oder Sachleistungen gehen an pflegende Angehörige oder die jeweils helfenden Personen. Das Problem dabei: Viele Angehörige sind mit eigener Berufstätigkeit, Familie und der Versorgung Pflegebedürftiger daheim und rund um die Uhr oft völlig überfordert. Depressionen, Burn-Out, schwerwiegende körperliche Erkrankungen sind bei den Betroffenen denn auch überdurchschnittlich oft anzutreffen. Mittlerweile wird ihnen von den Krankenkassen Hilfe in Form von ehrenamtlichen, ausgebildeten Pflegebegleitern zur Seite gestellt, und es werden Schulungen angeboten, die helfen, mit dem Pflegealltag besser zurecht zu kommen.
Dagegen etabliert sich gerade ein relativ neues, intelligentes Konzept: Die Senioren-Wohngemeinschaft. Mehrere ältere Menschen tun sich zusammen und engagieren sich ihre Betreuung nach Bedarf. Die Intensität der Pflege ist von Ihnen frei wählbar. Niemand ist allein, doch jeder hat seinen Rückzugsraum, sein eigenes Zimmer. Wie in einer Großfamilie erhält jeder so viel Hilfe, wie er braucht. Das gemeinsame Leben in der Wohngruppe steht im Vordergrund. Alle WG-Bewohner haben eigene, unabhängige Miet- und Pflegeverträge. Die Unkosten setzen sich je nach Pflegestufe zusammen aus dem Entgelt für Miete, Pflege und Betreuung. Wer keine ausreichend hohe Rente hat, kann Sozialhilfe beanspruchen.
Wer jedoch hofft, dass er in einer Wohngemeinschaft billiger unterkommt als im Heim, täuscht sich: Bis zu 3.500 Euro an monatlichen Kosten können je nach Pflegeintensität anfallen. Lediglich in der Intensivpflege wird die Wohngemeinschaft erschwinglicher als die Heimunterbringung.
Die angemessene Versorgung überprüft die „Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht“ auf kommunaler Ebene. Alles in allem ist das WG-Konzept praktikabel und zukunftsweisend für alle, die auch im Alter selbstbestimmt leben möchten. Und vermutlich ist es auch noch auf viele individuelle Fälle und Situationen anzupassen und weiter entwicklungsfähig.
Die Rahmenbedingungen für eine Pflege-Wohngemeinschaft sind je nach Bundesland gesetzlich geregelt und grenzen sie deutlich von einem Pflegeheim ab: Die Bewohnerzahl ist auf zwölf begrenzt, Pflegedienst und Umfang der Betreuung werden von jedem Bewohner selbst bestimmt. Auch darf der ambulante Dienst kein Büro in den Räumen der Wohngemeinschaft unterhalten.
Bewährt hat sich dieses neuartige Modell bereits für Demenzkranke. Oft rufen Angehörigenvereine oder Selbsthilfegruppen solche Wohngemeinschaften ins Leben. Auch bei Wachkomapatienten und schweren Pflegefällen hat die WG als Modell große Zukunft, denn dabei kommen auf wenige Bewohner entsprechend mehr Pflegekräfte und Schwestern, als dies in einem Heim je finanzierbar wäre, da sich Krankenkasse und Pflegeversicherung die Kosten teilen. Auch die Zuzahlung des Patienten bleibt in diesen Fällen moderat.