Arbeitnehmer, Selbstständige oder Unternehmer, die aufgrund eines Unfalls oder wegen einer Behinderung in ihrer Arbeitsfähigkeit eingeschränkt sind, haben Anspruch auf eine staatliche Unterstützung. Denn die Deutsche Rentenversicherung (DRV) zahlt auf Antrag eine Rente zur Erwerbsminderung, wenn bei der Antragstellung bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Hierzu zählen neben den medizinischen Voraussetzungen auch die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen. Überdies wird eine Erwerbsminderungsrente nur für eine bestimmte Zeit gewährt. Ausnahme: Der Antragsteller weist nach, dass die volle Arbeitsfähigkeit nicht mehr hergestellt werden kann.
Erwerbstätige mit einer Behinderung haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente.
Ergänzend ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsrente (BU-Versicherung) möglich. Diese schließt die finanzielle Lücke, die nach dem Wegfall des monatlichen Einkommens nicht mit der Erwerbsminderungsrente geschlossen werden kann. Die BU-Versicherung bringt dem Antragsteller Vorteile und einige Nachteile.
Für den Begriff „berufsunfähig“ gibt es keine einheitliche Definition, die Aufschluss darüber gibt, welche Voraussetzungen bei dem Bezug der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente oder der BU-Rente erfüllt sein müssen.
Für den Bezug der Erwerbsminderungsrente sieht die Deutsche Rentenversicherung sich in der Pflicht, wenn der Antragsteller nachweist, dass er aufgrund einer körperlichen Einschränkung (herbeigeführt durch einen Unfall oder eine Behinderung) seinen erlernten Beruf oder eine andere zumutbare Tätigkeit für mindestens drei Stunden am Tag nicht mehr ausüben kann.
Schließt ein Versicherungsnehmer bei einem privaten Versicherungsunternehmen einen Vertrag zur BU-Versicherung ab, richtet sich die Definition des Begriffs „berufsunfähig“ nach den Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Hiernach tritt die Berufsunfähigkeit ein, wenn jemand infolge einer gesundheitlichen Beeinträchtigung auf Dauer zu mindestens 50% nicht mehr dazu in der Lage ist, seinem zuletzt ausgeübten Beruf nachzugehen. Dabei ist es unerheblich, ob die gesundheitliche Beeinträchtigung infolge eines Unfalls eingetreten ist oder auf die Folgen des natürlichen Altersprozesses zurückgeführt werden kann. Auch eine gesundheitliche Einschränkung, die sich aufgrund einer Behinderung oder einer Körperverletzung einstellt, wird von dem Versicherungsträger akzeptiert.
Auf die Leistungen aus einer BU-Versicherung besteht dagegen kein Anspruch, wenn der Versicherungsnehmer sich arbeitsunfähig meldet. Eine Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn die Erkrankung – z. B. ein Knochenbruch oder eine Erkältung – nicht zu einer dauerhaften Einschränkung der Arbeitskraft führt. Hier ist der Arbeitgeber für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall verantwortlich.
Mit dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung schließt ein Versicherungsnehmer sich für den Fall ab, dass er seiner zuletzt ausgeübten Tätigkeit nicht mehr nachgehen kann und kein monatliches Einkommen mehr erzielt.
Soweit die Voraussetzungen erfüllt sind, die aus dem Versicherungsvertragsgesetz hervorgehen, erhält der Versicherungsnehmer eine monatliche Rente. Diese orientiert sich nicht an dem letzten Verdienst des Versicherungsnehmers. Die Höhe der BU-Rente wird in dem Versicherungsvertrag separat vereinbart.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung wird ausgezahlt, wenn die Berufsunfähigkeit für einen Zeitraum von voraussichtlich länger als sechs Monaten besteht. Dafür reicht es aus, dass eine Berufsunfähigkeit von mindestens 50 % nachgewiesen wird.
Beispiel
Eine angestellte Bauzeichnerin war mit einer Wochenarbeitszeit von 40 Stunden in einem Architekturbüro beschäftigt. Nach einem Unfall reicht ihre Kraft nur noch für eine wöchentliche Arbeitszeit von 20 Stunden. Damit sind die Voraussetzungen für den Bezug der BU-Versicherung erfüllt.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört in Deutschland zu den wichtigsten Versicherungen, weil sie einen Versicherungsnehmer vor dem finanziellen Ruin bewahren kann. Sie ersetzt das fehlende Einkommen, das dem Erwerbstätigen fehlt, weil er seine berufliche Tätigkeit nicht mehr mit voller Leistungskraft erfüllen kann.
Die Berufsunfähigkeit kann jeden treffen. Sie hängt weder von dem Alter noch der Art der Beschäftigung ab, die ein Erwerbstätiger ausübt. Deshalb ist niemand davor geschützt, schon morgen berufsunfähig zu werden. Die Ursachen, die zu einer Berufsunfähigkeit führen, teilen sich wie folgt auf:
Jeder Erwerbstätige ist auf ein regelmäßiges Einkommen angewiesen, mit dem er seine laufenden Ausgaben decken kann. Wer eine Berufsunfähigkeit bei der DRV durchsetzt, hat Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Doch die Bezüge reichen häufig nicht aus, weil sie im höchsten Fall die Hälfte des letzten Nettogehalts ausmachen. Deshalb ist ein Abschluss der BU-Versicherung für alle Erwerbstätigen zu empfehlen, die auf ein regelmäßiges Arbeitseinkommen angewiesen sind. Darüber hinaus sollten die folgenden Gruppen über den Abschluss einer BU-Versicherung nachdenken:
Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist mit den folgenden Vorteilen und Nachteilen verbunden:
Vorteile
Nachteile
Im Vergleich zu anderen Versicherungen kostet der Abschluss einer BU-Versicherung den Versicherungsnehmer deutlich mehr. Dies lässt sich damit begründen, dass die vereinbarte Leistungszusage sehr hoch ist und die Leistungsdauer sehr lang sein kann.
Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung kann für einen Versicherungsnehmer sehr teuer werden. Zu berücksichtigen ist, dass sich die Kosten von Anbieter zu Anbieter unterscheiden können.
Beispiel
Ein Angestellter (28 Jahre) schließt eine BU-Versicherung ab, die ihn im Ernstfall bis zur Erreichung des Renteneintrittsalters unterstützen soll. Die monatlichen Leistungen sollen sich auf 1.500 Euro belaufen. Weil der Versicherungsnehmer die Versicherung in jungen Jahren abschließt, kann der Versicherungsträger ihm einen günstigen Tarif anbieten. Der Angestellte zahlt monatlich 50 Euro in seine BU-Versicherung ein.
Kann eine erwerbstätige Person nachweisen, dass sie ihren erlernten Beruf oder eine vergleichbare Tätigkeit dauerhaft nicht mehr ausüben kann, sichert die gesetzliche Erwerbsminderungsrente die finanzielle Lücke nur teilweise ab. Bei der Festsetzung der Höhe werden die folgenden Faktoren berücksichtigt:
Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung geht nicht vonstatten, ohne dass der Versicherungsträger einige Informationen von dem Versicherungsnehmer einholt. Hierzu gehören Fragen zur Gesundheit, die in jedem Fall vollständig wahrheitsgemäß beantwortet werden sollten. Anderenfalls besteht die Gefahr, dass dem Versicherungsnehmer eine vorvertragliche Anzeigepflicht nachgewiesen werden kann. Dies führt im schlimmsten Fall dazu, dass die Versicherung die Leistungszusage komplett verweigern kann.
Wer dies verhindern möchte, kann bei dem Versicherungsunternehmen seiner Wahl eine anonyme Risikovoranfrage stellen. Hierbei wird geklärt, welche Vorerkrankungen die Versicherung akzeptiert, um die Leistungszusage in der vereinbarten Höhe zu leisten.
Bevor ein Versicherungsnehmer seine Unterschrift unter den Versicherungsvertrag zur Berufsunfähigkeit leistet, gilt es die folgenden Punkte zu beachten:
Letzte Aktualisierung am 14.06.2023.