Fußpfleger und Podologen sind keinesfalls nur für Personen da, die aus Alters- oder Gewichtsgründen ihre Zehennägel nicht mehr selbst schneiden können. Doch diese Vorstellung greift zu kurz.
Menschliche Füße müssen sich im Alltag vieles bieten lassen: In enges Schuhwerk und nicht atmungsaktive Strümpfe gezwängt, erfahren Füße allenfalls in der Badewanne ein wenig Extra-Beachtung. Mit der Zeit machen sich raue Haut, Hornhaut, Hühneraugen, verfärbte oder verformte Nägel bemerkbar. Auch Erkrankungen hinterlassen ihre Spuren.
Grundsätzlich besteht ein Unterschied zwischen kosmetischer und medizinischer Fußpflege. Je nach Ausbildung und Zertifizierung darf eine Podologie Praxis beides anbieten. Der Gesetzgeber schreibt jedoch exakt vor, wer welche Art von Pflege oder Versorgung leisten kann und darf.
Wer gesunde und ästhetische Füße hat, erhält diesen Zustand mit kosmetischer Fußpflege. Zwischen einer und zwei Stunden dauert eine solche Sitzung mit sehr entspannender Wirkung. Zuerst wird die Haut mit einem wohlriechenden Fußbad vorbereitet: Es weicht die Haut ein. Ätherische Öle und Seifen auf Kräuterbasis sorgen für angenehmen Duft und wirken desinfizierend. Zusätze, z.B. mit Rosmarin oder Minze, haben eine prickelnde, belebende Wirkung.
Ein Peeling entfernt erste Ansätze zu trockener, verdickter Haut. Auch spezielle Fußmassagen werden angeboten: Sie wirken anregend und zugleich entspannend. Anschließend werden die Nägel vorschriftsmäßig geschnitten, die Nagelhäutchen sorgsam zurückgeschoben und Hornhaut gezielt entfernt. Auf Wunsch wird zum Abschluss noch Nagellack aufgetragen. Lotionen und Cremes pflegen speziell die Haut der Füße und verhindern ein Verhärten und Austrocknen. Mit kosmetischer Fußpflege lässt sich einigen Problemen gut vorbeugen.
Die medizinische Fußpflege greift dann ein, wenn bereits Fuß- und Fußnagel-Beschwerden bestehen. Um etwa Hornhaut und Hühneraugen, eingewachsene Nägel und andere schmerzhafte Veränderungen zu behandeln, müssen Podologen entsprechend zertifiziert sein.
Die rein kosmetische Fußpflege darf frei ausgeübt werden. Im Gegensatz dazu muss der medizinische Podologe seit 2002 eine staatliche Anerkennung nach einer Ausbildung mit abschließender Prüfung vorweisen. Andernfalls darf auch die Berufsbezeichnung Podologe oder Podologin nicht geführt werden.
So wird sichergestellt, dass zertifizierte Podologen:
- die allgemeinen Regeln der Hygiene kennen und einhalten,
- krankhafte Veränderungen am Fuß erkennen und richtig einordnen,
- in Absprache mit Medizinern entsprechend verordnete, heilende Maßnahmen durchführen können.
Diabetiker, Rheumakranke oder Bluter beispielsweise zählen zu den Patienten von Podologen. Aus gutem Grund wird hier eine medizinische Grundausbildung gefordert. Bei Diabetikern lassen sich 50% der Amputationen durch rechtzeitige podologische Maßnahmen und spezielle Schuhen verhindern.
Kosmetische Fußpfleger müssen grundsätzlich ihre Klienten an einen Arzt verweisen, wenn sie krankhafte Veränderungen bemerken. Ausgebildete medizinische Podologen dagegen benötigen für eine freie Tätigkeit eine Erlaubnis nach dem §1 des Heilpraktikergesetzes. Verfügen sie nicht über diese Zertifizierung, dürfen sie nur auf ärztliche Anordnung, also auf Rezept, eine Behandlung durchführen.
Bagatell-Heilbehandlungen, etwa das Entfernen eines drückenden Hühnerauges bei einem ansonsten gesunden Menschen, dürfen auch im Rahmen der kosmetischen Fußpflege durchgeführt werden. Leider fällt die oft beworbene Fußreflexzonenmassage bereits in die Kategorie „Heilbehandlung“. Die strenge Abgrenzung zwischen kosmetischer und medizinischer Fußpflege leuchtet spätestens dann ein, wenn Dornwarzen, Fußpilz oder eine Entzündung aufgrund eingewachsener Nägel versorgt werden müssen. Hierfür sind medizinisches Fachwissen, die Einhaltung strengster Hygienemaßnahmen und geschulte Fertigkeiten erforderlich.
Für die Erhaltung schöner, gesunder und gepflegter Füße ist die kosmetische Fußpflege empfehlenswert. Die Grenzen zwischen kosmetischer und podologischer Heilbehandlung sind zuweilen fließend. Größere Kosmetik-Institute stellen gern ausgebildete Podologen ein. Diese dürfen von der reinen Entspannungs- und Schönheitsbehandlung bis zur Fußreflexzonen-Massage und zu medizinisch notwendigen Maßnahmen alle Dienstleistungen ausführen. Denn auch ein körperlich fitter Mensch sieht sich gelegentlich mit eingewachsenen Zehennägeln oder schmerzhaften Hühneraugen konfrontiert.
Letzte Aktualisierung am 25.08.2023.