Hoffentlich können Sie immer Ihren Willen äußern und Ihre Angelegenheiten selbst regeln. Aber was, wenn nicht? Dann wird Ihnen von Rechts wegen ein Betreuer an die Seite gestellt. Dafür sollten Sie rechtzeitig eine Person Ihres Vertrauens benannt haben.
Nach einem schweren Unfall oder bei starker Demenz kann es vorübergehend oder dauerhaft erforderlich sein, eine andere Person mit der Sorge und Betreuung zu beauftragen. Einen solchen Betreuer (früher auch Vormund genannt) bestimmt dann das Gericht. Dieser kümmert sich um etwa um geschäftliche Angelegenheiten, wie Bankgeschäfte und Miete, aber auch um Fragen der medizinischen Versorgung und des Aufenthalts. Der Betreuer hat somit Zugriff auf Ihr Vermögen und kann auch den Wohnort bestimmen. Das sollte dann nur jemand sein, der Sie gut kennt und von dem Sie wissen, dass er in Ihrem Interesse handelt. Deswegen ist es wichtig, eine solche Person als Betreuer in Ihrer Betreuungsverfügung zu benennen. Das Gericht wird diesem Wunsch grundsätzlich folgen. Genauso haben Sie die Möglichkeit zu verhindern, dass eine bestimmte Person als Betreuer bestellt wird.
Bevor ein Betreuer bestellt wird, muss das Gericht - außer in Notfällen - die zu betreuende Person zuvor persönlich befragen. Der Betreuer hat auch die Aufgabe, auch die Einhaltung einer Patientenverfügung durch die behandelnden Ärzte zu achten. Der Betreuer vertritt Sie auch vor Gericht.
Bitte informieren Sie die von Ihnen als Betreuer gewünschte Person über die Betreuungsverfügung und sagen Sie ihr, wo sich diese befindet. Wird die Betreuung erforderlich, muss die Betreuungsverfügung schnellstmöglich an das Gericht weitergeleitet werden.
Dies ist ein Service von miomedi.de und Fachanwalt für Medizinrecht Dr. Alexander T. Schäfer - www.atsrecht.de.
Letzte Aktualisierung am 04.10.2016.