Jeder möchte „in Würde" sterben. Aber was heißt das genau? Und wer garantiert dafür, wenn man selbst nicht mehr für sich sprechen kann?
Die Patientenverfügung
Hier hilft die Patientenverfügung. Jeder kann darin genau festlegen, welche Behandlungen die Ärzte machen dürfen und welche nicht. Ohne eine Patientenverfügung besteht die Gefahr, dass Ärzte oder Gerichte alleine über lebensverlängernde Maßnahmen bestimmen.
Für die Abfassung einer Patientenverfügung gibt es kein festes Muster. Das Bundesgesundheitsministerium erteilt hierzu verschiedene Tipps und stellt Musterformulieren zur Verfügung. Die hier entworfene Muster-Patientenverfügung hat diese Hinweise berücksichtigt. Allerdings passt dieses Muster nicht auf alle Lebensvorstellungen und -situationen. Sie können deshalb diese auch abändern und ihren persönlichen Vorstellungen anpassen.
Wie fülle ich die Patientenverfügung aus?
Machen Sie sich Gedanken! Wie soll mit mir im Krankenhaus umgegangen werden? Versuchen Sie, sich verschiedene Situationen vorzustellen, in denen Sie Ihre Wünsche nicht mehr selbst äußern können. Besprechen Sie Ihre Gedanken mit Ihren Verwandten oder Freunden.
Wenn Sie möchten, können Sie zu Anfang eine persönliche Einleitung voranstellen. Wir haben dafür einige Zeilen freigelassen. Hier sollten Sie Ihre Wertvorstellungen, religiöse Einstellungen und andere, für die medizinische Behandlung wichtige Umstände darlegen.
Führen Sie dann aus, in welchen Situationen die Patientenverfügung gelten soll und wie dann verfahren werden soll. Sie können die Muster-Patientenverfügung unverändert übernehmen oder aber diese Ihren persönlichen Vorstellungen anpassen, etwa durch Herausstreichen oder Ergänzen.
Zusätzlich habe Sie die Möglichkeit, einer Organentnahme zuzustimmen oder zu widersprechen.
Geben Sie an, wer auf die Einhaltung der Patientenverfügung achten soll.
Zu guter Letzt: Vergessen Sie das Unterschreiben nicht.
Tipps:
Informieren Sie Ihre Angehörigen und Bekannten über Ihre Patientenverfügung. Teilen Sie diesen auch mit, welche Regelungen Sie getroffen haben.
Erneuern Sie die Patientenverfügung jährlich: Setzen Sie einfach Ihre Unterschrift mit neuem Datum unter die bisherige. Dadurch zeigen Sie, dass die Patientenverfügung nicht nur eine einmalige Entscheidung war, sondern Ihren über viele Jahre gefestigten Willen darstellt.
Sie können eine Patientenverfügung jederzeit widerrufen oder abändern. Dies geht auch durch eine mündliche Erklärung, etwa im Krankenhaus gegenüber Ärzten.
Dies ist ein Service von miomedi.de und Fachanwalt für Medizinrecht Dr. Alexander T. Schäfer - www.atsrecht.de.