Sie regeln Ihre Angelegenheiten immer selbst und zuverlässig? Gut so! Aber was, wenn Sie dazu einmal nicht in der Lage sind? Dafür sollten Sie rechtzeitig eine Person Ihres Vertrauens bevollmächtigt haben.
Nach einem schweren Unfall, vielleicht im Ausland, oder bei plötzlicher schwerer Erkrankung, kann es notwendig werden, dass eine andere Person (vorübergehend) die wichtigsten Dinge für Sie erledigt. Damit dies schnell und ohne Einschaltung eines Gerichts erfolgen kann, muss vorher eine Person entsprechend bevollmächtigt worden sein. Die Vorsorgevollmacht gibt einer solchen Vertrauensperson das entsprechende Recht.
Als Bevollmächtigter kommt nur jemand in Frage, der Sie gut kennt, Ihnen wohl gesonnen ist und dem Sie voll und ganz vertrauen. Besprechen Sie mit dieser Person vorher, wann diese für Sie tätig werden darf.
Gut zu wissen...
Wichtig:
Bitte informieren Sie die von Ihnen bevollmächtigte Person darüber und sagen Sie ihr, wo sich die schriftliche Vollmacht befindet. Der Bevollmächtigte sollte im Notfall Zugriff darauf haben. Sie können die Vollmacht auch schon im Vorfeld übergeben, etwa bevor Sie eine Reise machen.
Dies ist ein Service von miomedi.de und Fachanwalt für Medizinrecht Dr. Alexander T. Schäfer - www.atsrecht.de.
Letzte Aktualisierung am 04.10.2016.