Eine Kontrolluntersuchung beim Zahnarzt ist wichtig, um mögliche Schäden an den Zähnen wie z. B. durch Karies oder Parodontose erkennen zu können und frühzeitig mit einer eventuell notwendigen Behandlung beginnen zu können. Daher sollte die zahnärztliche Kontrolluntersuchung einmal im Jahr, besser noch alle sechs Monate, wahrgenommen werden. Bei der Kontrolle durch den Zahnarzt werden Untersuchungen vorgenommen, Themen wie Prophylaxe besprochen und gegebenenfalls weitere Maßnahmen wie z. B. eine Zahnsteinentfernung durchgeführt.
Eine Kontrolle beim Zahnarzt sollte von allen Menschen wenigstens einmal jährlich durchgeführt werden lassen. Es ist sogar sinnvoll und wird von den deutschen Krankenversicherungen bezahlt, im Jahr zwei Termine zur Kontrolle beim Zahnarzt wahrzunehmen.
Der Untersuchungsgang wird selbstverständlich auch dann durchgeführt, wenn keinerlei Symptome auf eine Zahnerkrankung hindeuten. Durch die zahnärztliche Kontrolluntersuchung können Erkrankungen wie Karies und Parodontose verhindert werden oder frühzeitig erkannt werden, so dass eine schonende Therapie möglich ist.
Ein Kontrolltermin beim Zahnarzt besteht normalerweise aus drei Teilen, nämlich dem Gespräch, der eigentlichen Untersuchung sowie der Behandlung. In dem Gespräch kann der Zahnarzt den Patienten vor allem über prophylaktische Maßnahmen aufklären.
Die Untersuchung erfolgt vornehmlich durch Betrachtung der Zähne durch den Arzt, es sind aber auch weitere Maßnahmen wie z. B. ein Speicheltest möglich. Behandlungen können im Rahmen der zahnärztlichen Kontrolle ebenfalls durchgeführt werden. Möglich ist beispielsweise die Entfernung von Zahnbelägen, was durch Ultraschall (Schall, dessen Frequenz höher als diejenige vom hörbaren Schall ist) oder durch ein Druckstrahl-Reinigungsgerät geschehen kann.
Es ist sinnvoll, die Kontrolle beim Zahnarzt so oft wie möglich, also normalerweise halbjährlich, wahrzunehmen. So können am besten Erkrankungen schon in der Entstehung erkannt werden. Außerdem ist die regelmäßige Kontrolle notwendig, damit die Krankenversicherung bei eventuellen Behandlungsmaßnahmen die Kosten übernimmt oder einen Zuschuss bewilligt.
Die Kontrolle beim Zahnarzt beginnt meist mit einer Besprechung zwischen dem Patienten und dem Zahnmediziner. Der Patient teilt mögliche Beschwerden an den Zähnen mit, und im Gegenzug berät der Arzt über zahnschonende Verhaltensweisen und prophylaktische Maßnahmen. Dazu gehört die Beratung über richtiges Zähneputzen und die Verwendung von Zahnseide.
Dann erfolgt die Untersuchung. Bei jeder Kontrolle werden die Zähne durch den Arzt eingehend betrachtet und der Gesundheitszustand beurteilt. Der Zahnarzt sucht nach Auffälligkeiten wie z. B. Stellen mit Karies. Der Befund wird als so genannter Zahnstatus dokumentiert. Gegebenenfalls werden weitere Untersuchungen vorgenommen, z. B. ein Speicheltest auf zahnschädigende Bakterien. Bei bestimmten entdeckten krankhaften Befunden kann auch eine weitergehende, spezielle Diagnostik notwendig werden.
Im Anschluss können bei Bedarf Behandlungsmaßnahmen vorgenommen werden. Zu vielen Kontrolluntersuchungen beim Zahnarzt gehört die Entfernung von Zahnbelägen beziehungsweise Zahnstein. Auch eine Fluoridierung der Zähne als prophylaktische Maßnahme ist oft angezeigt. Bisweilen kann eine professionelle Zahnreinigung durchgeführt werden. Bei Kindern und Jugendlichen können des Weiteren z. B. kleine Rillen, die Bakterien eine gute Lebensgrundlage bieten können, verschlossen werden (Fissurenversiegelung).
Auf diversen Internetportalen und Suchmaschinen präsentieren sich mittlerweile viele Ärzte und Zahnärzte mit Ihren Schwerpunkten und Leistungen. Einige Portale bieten sogar die Möglichkeit, Empfehlungen oder Bewertungen abzugeben. Sie können sich diese Bewertungen anschauen, seien Sie aber kritisch. Nicht jede negative oder positive Bewertung ist ein klares Zeichen für eine gute Arztwahl. Eine von vielen Zahnarztsuchen finden Sie z.B. auf dem Portal der Zahmedizin.
Letzte Aktualisierung am 27.05.2013.