Mit Hörtests ist eine Untersuchung des Gehörs eines Patienten möglich. Eingesetzt werden Hörtests zur Diagnose und Beurteilung von Schwerhörigkeit. Es gibt viele unterschiedliche Methoden, eine Hörprüfung durchzuführen. Bei den meisten Verfahren werden dem Patienten akustische Signale vorgespielt. Es werden subjektive Hörtests, bei denen der Patient bewusst auf einen Ton reagieren muss, von objektiven Verfahren, die ohne Mitarbeit des Patienten geschehen, unterschieden.
Mit einem Hörtest kann festgestellt werden, ob das Hören normal oder vermindert ist. Ebenso kann mit einigen Methoden analysiert werden, an welcher Stelle im Ohr eine Schädigung vorliegt. Eingesetzt werden Hörtests bei Schwerhörigkeit oder dem Verdacht darauf sowie bei weiteren Symptomen wie Tinnitus (Ohrgeräuschen). Hörtests werden aber auch vorgenommen, um in einer Routinekontrolle das Gehör zu beurteilen.
Beeinträchtigungen des Hörvermögens werden unterschieden nach einer Schallempfindungsschwerhörigkeit, die ihre Ursache im Innenohr, Hörnerv oder auch im Gehirn hat, und einer Schallleitungsschwerhörigkeit, bei der die Schallübertragung im Mittelohr gestört ist. Häufige Erkrankungen mit Höreinschränkungen sind Hörsturz, Lärmschwerhörigkeit und Altersschwerhörigkeit, welche alle durch Beeinträchtigungen des Innenohrs bedingt sind. Eine typische Mittelohrerkrankung mit Schwerhörigkeit ist die Verkalkung der Gehörknöchelchen (Otosklerose).
Grundsätzlich werden subjektive von objektiven Hörtests unterschieden. Bei den subjektiven Tests muss der Patient selbst angeben, ob und wie laut er einen Ton hört beziehungsweise welche Wörter er verstanden hat. Objektive Hörprüfungen geschehen ohne das Zutun des Patienten mit verschiedenen Messungen, die bestimmte Reaktionen aufzeichnen. Gemeinsam ist den meisten Hörtests, dass Geräusche, Töne oder Wörter vorgespielt werden. In der Regel wird jedes Ohr einzeln getestet.
Vor Hörtests gibt es normalerweise keine speziellen Hinweise für Patienten.
Eine ganze Reihe von Hörtests wurde im Laufe der Zeit entwickelt, mit denen mal mehr und mal weniger genau eine Beurteilung des Gehörs möglich ist.
Orientierend kann der Untersucher bereits mit der so genannten Hörweitenprüfung die Hörfunktion kontrollieren. In diesem einfachen Test spricht oder flüstert der Untersucher in verschiedenen Entfernungen vom Patienten Wörter, die dieser verstehen soll. Die Entfernung, in der die Wörter noch richtig gehört werden, wird als Hörweite angegeben.
Eine Möglichkeit zur groben Beurteilung einer Schwerhörigkeit ist die Stimmgabelprüfung. Bei diesen wird eine Stimmgabel angeschlagen und entweder mit dem Ende auf den Kopf gesetzt oder vor das Ohr gehalten. Je nachdem, wann und wo der Ton der Stimmgabel gehört wird, lässt sich feststellen, ob eine Schallleitungsstörung oder eine Schallempfindungsstörung vorliegt. Die beiden wesentlichen Stimmgabelprüfungen sind der Weber-Test und der Rinne-Test.
Ein häufig durchgeführter Hörtest ist die Tonaudiometrie (Tonschwellen-Audiometrie). In diesem Routine-Hörtest werden dem Patienten über Kopfhörer Töne vorgespielt, die erst sehr leise sind und dann lauter werden. Sobald ein Ton gehört wird, drückt der Patient auf einen Knopf oder gibt ein anderes Signal. Die gemessenen Werte für diese so genannte Hörschwelle werden in einer Kurve dargestellt (Audiogramm). Neben dieser gängigen Audiometrie gibt es noch einige weitere teils nur leicht abgewandelte Untersuchungen wie beispielsweise die Sprachaudiometrie.
Insbesondere bei Kindern und anderen Patienten, die bei einer herkömmlichen Audiometrie nicht gut genug mitmachen können, kommen objektive Hörtests zum Einsatz. Auch hier gibt es einige verschiedene Verfahren. Relativ häufig angewendet werden die otoakustischen Emissionen, bei denen Geräusche aus dem Ohr als Reaktion auf Töne von außen mit einem Spezialinstrument aufgezeichnet werden, sowie die elektrische Reaktionsaudiometrie, bei der die Hirnströme als Reizantwort auf gehörte Töne über Elektroden gemessen werden.
Die allermeisten dieser Untersuchungen sind vollkommen risikolos. Lediglich manche sehr spezielle Tests können mit Komplikationen verbunden sein.
Ein Hörverlust wird in der Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde (HNO) abgeklärt. Obwohl die verschiedenen Hörtests meist wesentliche Aussagen über die zugrunde liegende Erkrankung erlauben, können je nach dem Fall auch andere Untersuchungen notwendig werden. Dazu kann eine Ohrspiegelung (Otoskopie) oder die Anwendung bildgebender Verfahren wie Röntgen oder Computertomographie (CT) gehören.
Letzte Aktualisierung am 04.10.2021.