Eine Riechprüfung (Olfaktometrie) im medizinischen Sinne ist eine Untersuchung, mit der Störungen des Geruchssinns (Hyposmie, Anosmie) festgestellt werden können. Dem Patienten werden dazu verschiedene Geruchsstoffe angeboten. Der Test kann als subjektive Riechprüfung, bei der der Patient selbst über sein Riechvermögen Auskunft gibt, sowie auch als objektive Riechprüfung mit Feststellung der Reaktion auf Duftstoffe in einer Messung der Hirnströme durchgeführt werden. Ein herabgesetztes Geruchsvermögen kann durch Schäden in der Nase, im Riechnerv oder im Gehirn verursacht sein.
Der Riechtest (Olfaktometrie) wird durchgeführt, um zu testen, ob bei einem Patienten eine Erkrankung mit Einschränkung des Geruchssinns vorliegt. Das Ausmaß der Einschränkung kann festgestellt werden. Es wird zwischen einem herabgesetzten Riechvermögen (Hyposmie) und einem ganz fehlenden Riechen (Anosmie) unterschieden.
Der Geruchssinn funktioniert über Sinneszellen in der Riechschleimhaut der Nase, die bestimmte Duftstoffe registrieren und einen Reiz an den Riechnerven (Nervus olfactorius) weitergeben. Über den Nerv gelangt die Geruchsinformation in das Gehirn. Störungen können sich durch Probleme mit der Nase oder den Nasennebenhöhlen, durch Schäden der Riechschleimhaut sowie durch Nervenschäden ergeben. Ursache für ein eingeschränktes Geruchsvermögen ist oft eine infektionsbedingte, allergische oder andere nicht infektiöse Entzündung der Nase, der Nasennebenhöhlen oder der restlichen oberen Atemwege. Hindernisse in der Nase wie Schwellungen, Polypen oder anatomische Besonderheiten können zu Riechproblemen führen.
Weitere Umstände mit Hyposmie oder Anosmie können Hormonstörungen, der Kontakt mit Reizsubstanzen (wie Kohlenmonoxid), Medikamente, Hirnhautentzündungen, Allgemeinerkrankungen (wie Diabetes mellitus), Tumore oder Verletzungen sein. Außerdem vermindert sich die Riechfähigkeit durch Alterungsprozesse sowie durch Rauchen. Riechstörungen können ein Frühzeichen für eine Parkinson-Erkrankung sein.
Ein intakter Geruchssinn ist zwar nicht unbedingt lebensnotwendig, aber dennoch wichtig, um beispielsweise gefährliche Gegebenheiten erkennen zu können. Ebenso bedeutet ein stark herabgesetztes Riechen auch eine Einschränkung der Lebensqualität.
Die Olfaktometrie kann mit mehreren möglichen Verfahren durchgeführt werden, oft werden einige Untersuchungsmethoden miteinander kombiniert. Allen gemeinsam ist, dass dem Patienten Geruchsstoffe zur Testung angeboten werden. Es gibt die Möglichkeit einer subjektiven und einer objektiven Riechprüfung. Der Unterschied besteht darin, dass der Patient seine Geruchswahrnehmung in dem subjektiven Test selbst wiedergeben muss, während beim objektiven Test die durch den Geruchsreiz ausgelösten Hirnströme gemessen werden (olfaktorisch evozierte Potenziale).
Die Riechsubstanzen können in unterschiedlichen Testreihen angeboten werden. Häufig verwendet werden so genannte Sniffin' Sticks, dies sind filzstiftähnliche Stäbe mit definierten Geruchsstoffen. Manchmal erfolgt der Güttich-Riechtest, bei dem Riechstoffe (teils in Kombination mit Geschmacksstoffen) auf die Zunge gegeben werden.
In der Riechprüfung werden mehrere Arten von Geruchsstoffen verwendet. Ein Teil der Substanzen führt zu einer reinen Geruchsempfindung, beispielsweise Vanille oder Zimt. Andere Stoffe führen auch zu einer Reizung des Trigeminusnervs („scharfer Geruch"), wie Pfefferminze oder Alkohol. Weitere Substanzen bewirken auch eine Geschmacksempfindung, beispielsweise Chloroform.
Vor einem Riechtest muss von den Patienten nichts Spezielles beachtet werden.
Vor der Riechprüfung (Olfaktometrie) werden abschwellende Nasentropfen gegeben. Die Augen können verbunden werden, um die Wahrnehmung nicht zu beeinflussen. Dann werden dem Patienten (durch Sniffin' Sticks oder durch Auftragen auf die Zunge) jeweils unterschiedliche Gerüche angeboten. Die Testung erfolgt für jedes Nasenloch einzeln. Die Trefferquote wird vom Untersucher notiert.
In der objektiven Olfaktometrie erfolgt gleichzeitig eine Aufzeichnung der Hirnströme. Die Hirnstromkurven werden dann vom Arzt ausgewertet.
Die Riechprüfung (Olfaktometrie) ist für den Patienten ungefährlich.
Neben der Riechprüfung können zur Diagnostik von Geruchsstörungen auch andere Untersuchungen aufschlussreich sein. Hinweise bekommt der Arzt schon durch Befragung des Patienten (Anamnese). Mit einer Nasenspiegelung wird das Innere der Nase genau betrachtet. Ebenfalls erfolgt oft eine Geschmacksprüfung (Gustometrie). Bei verschiedenen Fragestellungen können bildgebende Verfahren wie Computertomographie (CT) oder Kernspintomographie (MRT) angezeigt sein.
Letzte Aktualisierung am 28.09.2021.