Arthroskopie ist der Fachbegriff für eine Gelenkspiegelung. Bei der Untersuchung kann der Arzt mit einem optischen Gerät in eine Gelenkhöhle hineinblicken. Häufig erfolgt die Arthroskopie am Knie oder an der Schulter, sie kann aber auch an vielen anderen Gelenken des menschlichen Körpers zum Einsatz kommen. Über eine Gelenkspiegelung ist nicht nur eine Untersuchung, sondern teilweise auch eine Behandlung möglich.
Eine Arthroskopie kann erfolgen, um Beschwerden in einem Gelenk abzuklären. Bei den Beschwerden handelt es sich oft um Schmerzen oder Bewegungseinschränkungen, verschiedene andere Symptome wie Schwellungen können manchmal ebenfalls vorliegen. Mit der Arthroskopie ist unter anderem eine Diagnose einer Arthrose (Gelenkverschleiß), von entzündlichen Veränderungen wie Gelenkrheuma (Rheumatoide Arthritis, Chronische Polyarthritis) sowie von Verletzungen möglich. Je nach dem Gelenk ist die Feststellung weiterer typischer Veränderungen, wie Meniskusschäden im Kniegelenk, möglich.
Theoretisch ist eine Arthroskopie an vielen Gelenken des Körpers möglich. Sie wird jedoch vorrangig an größeren Gelenken wie Kniegelenk, Schultergelenk, Handgelenk und Sprunggelenk durchgeführt. An kleineren Gelenken ist die Untersuchung in vielen Fällen zu umständlich und ist oft mit mehr Aufwand und Risiken verbunden, als es beim erwarteten Nutzen gerechtfertigt wäre.
Um das Gelenk von innen betrachten zu können, wird über eine kleine Öffnung ein optisches Instrument (Endoskop, Arthroskop) in die Gelenkhöhle eingeführt. Dieses hat eine feine Kamera und eine Beleuchtung, so dass eine gute Sicht möglich ist. Der Untersucher kann das Gelenkinnere auf einem Monitor betrachten. Ebenfalls dient eingeleitete Flüssigkeit oder manchmal auch Gas dem Einblick. Es lassen sich Strukturen wie beispielsweise Gelenkknorpel und Gelenkinnenhaut, Bänder und spezielle Gelenkanteile wie die Menisken im Kniegelenk beurteilen. Über einen anderen Zugang können weitere Instrumente eingeführt werden, um bestimmte Eingriffe durchführen zu können.
Vor der Gelenkspiegelung wird Blut abgenommen, insbesondere um Gerinnungsstörungen auszuschließen. Sollten gerinnungshemmende Medikamente wie beispielsweise Marcumar® oder Aspirin® eingenommen werden, so ist es meistens erforderlich, diese in Absprache mit dem Arzt abzusetzen. Für einige Stunden sollte der Patient vor der Untersuchung nüchtern bleiben.
Die Arthroskopie erfolgt in Betäubung, beispielsweise in örtlicher Betäubung, Vollnarkose oder Schmerzausschaltung in einem ganzen Körperabschnitt (Regionalanästhesie zur Kniespiegelung als Peridural- oder Spinalanästhesie am Rückenmark). Am Bein oder Arm kann eine Staubinde angelegt werden, um eine so genannte Blutsperre zu erreichen. Nach einer Hautdesinfektion wird zunächst über eine Kanüle Flüssigkeit in das Gelenk gespritzt. An einer bestimmten Stelle wird ein kleiner Schnitt angelegt, über den das optische Gerät (Arthroskop) in das Gelenk eingeführt werden kann. Meist wird zusätzlich weiterhin Flüssigkeit als Spülung eingeleitet. Der Untersucher kann die inneren Gelenkstrukturen auf dem Bildschirm beurteilen. Manchmal kann ein Anfärben mit dem Farbstoff Methylenblau sinnvoll sein.
Oftmals werden weitere Zugänge angelegt, um Instrumente für bestimmte Maßnahmen einschieben zu können. Beispiele für mögliche Behandlungen, die über eine Arthroskopie durchgeführt werden können, sind Gelenkspülung und Reinigung, Einbringung von Medikamenten, Entfernung von geschädigtem Gewebe, Vernähen von Bändern oder anderen Strukturen (Kreuzband oder Meniskus im Knie) sowie eine Gelenkversteifung. Zur Untersuchung kann weiterhin eine Gewebeentnahme (Biopsie) erfolgen.
Bei der Arthroskopie kann es zu Blutungen und Nachblutungen sowie zu Blutergüssen kommen. Möglich sind Gelenkergüsse, Infektionen auch des Gelenkinneren, Wundheilungsstörungen oder Narben. Es kann zu Gewebeschäden kommen. Die Bewegungsfähigkeit des Gelenks kann vorübergehend oder dauerhaft eingeschränkt werden. Je nach den eventuellen weiteren Maßnahmen sind andere Komplikationen möglich.
Statt der Arthroskopie können nicht selten bereits bildgebende Verfahren zur Diagnose ausreichend sein. Dazu gehört die Röntgenuntersuchung, eventuell mit Kontrastmittel (Arthrographie), sowie die Computertomographie und die Kernspintomographie (MRT). Soll gleich eine Behandlung erfolgen, ist natürlich eine Arthroskopie sinnvoll.
Letzte Aktualisierung am 24.09.2021.