Bei der „Pille danach" handelt es sich um eine reine Notfalllösung. Es ist ein hormonelles Mittel zur postkoitalen Empfängnisverhütung. Durch die Einnahme von ein oder zwei Hormontabletten wird einer Schwangerschaft nach ungeschütztem Geschlechtsverkehr verhindert. Die „Pille danach„ enthält das gestagenartige Hormon Levonorgestrel.
Die Tabletten sollten möglichst früh, spätestens jedoch nach 72 Stunden (drei Tage) nach dem ungeschützten Geschlechtsverkehr eingenommen werden. Je früher die Einnahme erfolgt, desto wirksamer ist sie. Durch die hohe Hormondosis wird die Einnistung der befruchteten Eizelle in der Gebärmutter sicher verhindert. Die Abtreibungspille ist von der „Pille danach" abzugrenzen!
Die „Pille danach" wird eingesetzt:
Merke: Die „Pille danach" ist nicht zur regelmäßigen Empfängnisverhütung geeignet, da sie den natürlichen Menstruationszyklus stört. Wird die „Pille danach" oft benutzt, so nimmt die Verhütungssicherheit ab. Sie eignet sich nur für den Notfall!
Die „Pille danach" enthält das Gestagen Levonorgestrel in hoher Dosierung. Die Wirkung beruht auf der Hemmung der Ovulation (Eisprung). Dadurch wird auch die Befruchtung einer reifen Eizelle durch Spermien, wenn der Geschlechtsverkehr vor dem Eisprung stattgefunden hat, verhindert. Zudem diskutiert man eine Hinderung der Durchgängigkeit der Eileiter für Eizelle und Spermien. Unklar ist, ob auch die Einnistung der befruchteten Eizellen gehemmt wird.
Wenn sich die Eizelle bereits in der Gebärmutterschleimhaut eingenistet hat, kann die Schwangerschaft nicht mehr unterbrochen werden. Die Pille danach ist in diesem Fall nicht mehr wirksam. Somit ist sie auch keine Abtreibungspille, da sie bereits vor der Einnistung wirkt.
Je nach Präparat sind entweder ein oder zwei Pillen vorhanden. Diese Pillen sollten entweder gleichzeitig oder im Abstand von zwölf Stunden eingenommen werden. Die Einnahme sollte jedoch spätestens 72 Stunden nach dem ungeschützten Geschlechtsverkehr erfolgen. Die Pillen sollten nicht auf nüchternen Magen eingenommen werden, da es sonst zur Übelkeit kommen kann.
Nach Einnahme der „Pille danach" besteht kein weiterer Verhütungsschutz, so dass weiterhin anderweitig verhütet werden muss. Bei der Einnahme der herkömmlichen Pille empfiehlt sich, diese bis zur nächsten Monatsblutung abzusetzen, da sonst eine enorme Hormonbelastung für den Körper vorliegt.
Die „Pille danach" kann zu folgenden Nebenwirkungen führen:
Wird nach der ersten Einnahme innerhalb von zwei Stunden erbrochen, so muss die Einnahme der „Pille danach" wiederholt werden.
Wird die „Pille danach" versehentlich während einer Schwangerschaft eingenommen oder ist es trotz der Notfallverhütung zu einer Schwangerschaft gekommen, so hat diese keine schädigende Wirkung auf den Embryo.
Je früher die „Pille danach" eingenommen wird, desto höher sind auch die Wirkung und der Erfolg. Erfolgt die Einnahme innerhalb der ersten 12 Stunden, so ist sie am wirkungsvollsten. In 84 Prozent der Fälle wird eine Schwangerschaft durch die „Pille danach" verhindert, wenn sie bis zu 72 Stunden nach dem Geschlechtsverkehr eingenommen wird. Erfolgt die Einnahme innerhalb der ersten 24 Stunden, so verhindert die „Pille danach" in 98 Prozent der Fälle eine Schwangerschaft. Sie sollten deshalb nicht zu lange zögern und sofort zum Arzt gehen. Wurde die Frist von 72 Stunden überschritten, besteht trotzdem die Möglichkeit, sich bis zum fünften Tag nach dem Geschlechtsverkehr vom Frauenarzt eine Kupferspirale einlegen zu lassen. Dadurch verhindert man sicher, dass sich die befruchtete Eizelle in die Gebärmutter einnistet.
Im Gegensatz zu den meisten anderen europäischen Ländern ist die Pille danach in Deutschland und Österreich nur auf Rezept erhältlich. Sie ist also verschreibungspflichtig und nur gegen Rezept in der Apotheke erhältlich. Nachts, an Wochenenden oder Feiertagen kann man sich an die Notdienstpraxen oder die Frauenklinik wenden und sich ein Rezept ausstellen lassen.
Die auf dem Markt erhältlichen Präparate Unofem® und Levogynon® kosten zwischen 14 und 19 Euro. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für Frauen bis zum vollendeten 20. Lebensjahr.
Letzte Aktualisierung am 05.10.2021.